Offenlegungs-Verordnung
Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflicht
Offenlegungs-Verordnung (EU VO 2019/2088)
Offenlegungspflicht betreffend Nachhaltigkeitsrisken bei Finanzprodukten
(Offenlegung gemäß Sustainable Finance Disclosure Regulation "SFDR")
Derzeit berücksichtigen wir keine nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Dies deswegen, weil wir grundsätzlich keine Produkte aus diesem Bereich im Zuge unserer Beratungstätigkeiten anbieten und vertreiben.
Sollte dennoch im Ausnahmefall / Einzelfall dahingehend eine Beratung oder der Abschluss eines dieser Verordnung zugrundeliegenden Produkte erfolgen, so berücksichtigen wir die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren ausschließlich anhand der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen, die wir nicht gesondert überprüfen.
Des Weiteren beabsichtigen wir demzufolge bis auf weiteres nicht, nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei unserer Versicherungsberatung zu berücksichtigen, sofern uns nicht ausnahmsweise gesicherte, belastbare Informationen zu Nachhaltigkeitsrisiken vorliegen.
Unsere bisherige Erfahrung zeigt, dass dies in aller Regel nicht der Fall ist und wir oft mit bloßen nicht überprüfbaren diesbezüglichen Umständen konfrontiert sind. Solche etwaig unsicheren Informationen weiter zu verbreiten, sehen wir nicht als seriöse Beratung an. Selbstverständlich werden wir unseren diesbezüglichen Beratungsansatz intern zukünftig dauerhaft überprüfen und überdenken, sofern sich die Datenlage in der Zukunft verbessert.