Freitag, 4. August 2023

Baustein für Sicherheit – Die Kernpunkte einer Bauwesenversicherung

Einleitung:

Die Baubranche ist ein zentraler Motor für die Wirtschaft und Entwicklung. Allerdings birgt sie auch erhebliche Risiken, sei es durch Unfälle, Naturkatastrophen oder finanzielle Verluste. Ein unabhängiger österreichischer Versicherungsmakler ist der Partner, der Bauunternehmen mit einer maßgeschneiderten Bauwesenversicherung unterstützt. In diesem Blogbeitrag werden die Kernpunkte dieser spezialisierten Versicherung beleuchtet, um die Bedeutung und den Nutzen für die Baubranche zu verdeutlichen.

1. Deckungsumfang:

Die Bauwesenversicherung ist eine Allgefahrenversicherung und bietet Schutz für das Bauvorhaben von der Planungs- bis zur Fertigstellungsphase. Sie deckt eine Vielzahl von Risiken ab, wie zum Beispiel Feuer-, Wasser-, Sturm- und Elementarschäden, Diebstahl, Vandalismus, aber auch Schäden durch Bedienungsfehler, Fahrlässigkeit oder Materialfehler. Ein umfassender Deckungsumfang gewährleistet, dass Bauunternehmen nicht auf unerwarteten Kosten sitzen bleiben.

2. Bauphase und Bauteile:

Die Bauwesenversicherung berücksichtigt die verschiedenen Phasen eines Bauprojekts, einschließlich Abriss, Rohbau, Ausbau und Montage. Sie deckt sowohl das Bauwerk als auch die Materialien ab, die für die Konstruktion gelagert werden. Darüber hinaus können auch Fremdleistungen wie Planungs- und Beratungsleistungen in den Versicherungsschutz einbezogen werden.

3. Montageversicherung:

Für Bauprojekte mit komplexen technischen Installationen ist die Montageversicherung ein bedeutender Bestandteil. Sie schützt vor Schäden, die während der Montage- und Demontagearbeiten an Maschinen und technischen Anlagen auftreten können. Bei Schäden an diesen wertvollen Komponenten sorgt die Montageversicherung dafür, dass die Bauunternehmen nicht mit finanziellen Belastungen konfrontiert werden.

4. Bauhelferversicherung:

Die Bauhelferversicherung ist ein Muss für alle Bauvorhaben, die auf die Unterstützung von Bauhelfern setzen. Sie gewährleistet, dass Bauhelfer bei Unfällen oder Verletzungen während der Arbeit ausreichend abgesichert sind. Die Versicherung trägt nicht nur die Kosten für medizinische Behandlungen, sondern bietet auch finanzielle Unterstützung für den Fall von dauerhaften Invaliditäten oder Todesfällen.

5. Eigenschadenversicherung:

Die Eigenschadenversicherung deckt die Schäden ab, die während der Bauausführung am eigenen Bauwerk entstehen. Dies schließt auch Vandalismus oder mutwillige Beschädigungen durch Dritte mit ein. Mit dieser Versicherung können Bauunternehmen die eigenen finanziellen Interessen schützen und das Risiko von Verlusten minimieren.

6. Baugewährleistungsversicherung:

Die Baugewährleistungsversicherung verlängert die Gewährleistungsfrist über die gesetzliche Frist hinaus. Sie bietet Schutz vor Baumängeln und -schäden, die erst nach der Übergabe des Bauwerks auftreten. Durch diese Versicherung können mögliche spätere Gewährleistungskosten abgedeckt werden.

Fazit:

Die Bauwesenversicherung ist für die Bauindustrie von entscheidender Bedeutung, da sie ein umfassendes Sicherheitsnetz darstellt. Sie schützt Bauunternehmen vor den vielfältigen Risiken, denen sie während der Bauausführung ausgesetzt sind, und ermöglicht ihnen, ihre Projekte mit Zuversicht und finanzieller Sicherheit umzusetzen. Ein unabhängiger österreichischer Versicherungsmakler kann dabei helfen, die maßgeschneiderte Bauwesenversicherung zu finden, die den individuellen Bedürfnissen eines jeden Bauprojekts gerecht wird. Denn nur mit einem starken Versicherungsschutz kann die Baubranche ihre Rolle als treibende Kraft der Wirtschaft optimal erfüllen.

Wir beraten Sie gerne!
Ihr I R H Tschrepitsch Versicherungsmakler Team!

Samstag, 22. Juli 2023

Rohbauversicherung

Liebe Bauherren und Gewerbetreibende in Österreich,

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass es eine spezielle Absicherung für Ihre Bauprojekte gibt!

Bauprojekte sind wertvoll - schützen Sie sie angemessen!

Der Rohbau eines gewerblichen Gebäudes ist eine aufregende Phase, die jedoch auch mit ihren eigenen Herausforderungen und Risiken einhergeht. Unvorhersehbare Ereignisse wie Naturkatastrophen, Brände oder Vandalismus können schwerwiegende Schäden an Ihrem Bauprojekt verursachen und zu erheblichen finanziellen Verlusten führen. Deshalb ist es entscheidend, dass Sie Ihre Investition angemessen absichern.

Vorteile der Rohbauversicherung:

 Schutz vor unvorhersehbaren Schäden: Die Rohbauversicherung bietet Schutz vor Schäden am Gebäude während der Bauphase. Dies umfasst Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel, Wasser, und weitere unvorhergesehene Ereignisse.

Sicherung der Finanzierung: Banken und Investoren verlangen oft den Abschluss einer Rohbauversicherung, um Ihre Finanzierung zu sichern. Es ist ein Zeichen der Verantwortung und zeigt, dass Sie die Risiken im Blick haben.

Beruhigendes Gefühl: Mit einer Rohbauversicherung können Sie ruhiger schlafen, denn Sie wissen, dass Ihre Investition geschützt ist. Selbst wenn das Schlimmste passiert, sind Sie finanziell abgesichert.

    Flexibilität: Die Rohbauversicherung kann auf die spezifischen Bedürfnisse Ihres Projekts zugeschnitten werden. So können Sie sicherstellen, dass Sie den besten Schutz erhalten, der Ihren Anforderungen entspricht.

Für wen ist die Rohbauversicherung geeignet?

Die Rohbauversicherung ist für alle gewerblichen Bauprojekte in Österreich geeignet. Ob Sie ein Bürogebäude, ein Einkaufszentrum, ein Hotel oder eine andere gewerbliche Immobilie bauen - die Rohbauversicherung ist ein Muss, um Ihr Projekt zu schützen.

So erhalten Sie Ihre Rohbauversicherung:

Der Abschluss einer Rohbauversicherung ist einfach und unkompliziert. Machen Sie sich mit uns einen Termin zu diesen Thema aus! Wir beraten Sie durch den Prozess und helfen Ihnen, den besten Schutz für Ihr Bauprojekt zu finden.

Fazit:

Die Rohbauversicherung für gewerbliche Gebäude in Österreich ist eine unverzichtbare Absicherung für alle Bauherren und Gewerbetreibende. Sie schützt Ihre Investition vor unvorhersehbaren Ereignissen und gibt Ihnen die Sicherheit, die Sie benötigen, um Ihr Bauprojekt erfolgreich abzuschließen.

Sichern Sie sich noch heute Ihre Rohbauversicherung und bauen Sie mit Vertrauen!

Ihr I R H Tschrepitsch Versicherungsmakler

Montag, 31. Juli 2023

Photovoltaik-Trend ungebrochen? Wichtig ist die richtige Versicherung!

Begonnen hat der Trend zur Photovoltaikanlage bereits vor dem Krieg in der Ukraine und der Energiekrise, denn bereits 2021 gab es einen Zuwachs an Leistung im Vergleich zu 2020 von 739.700 Kilowatt. Dass der Boom anhält, ist wohl dem gestiegenen Bewusstsein in puncto Nachhaltigkeit zu verdanken, sowie den Krisen des letzten Jahres.

Haben auch Sie in eine Photovoltaikanlage investiert, bzw. planen eine Anschaffung? Hier einige Punkte, die es rund um die Versicherung der Anlage zu beachten gibt.

Eigenheimversicherung überprüfen

Nicht in allen Verträgen ist die Photovoltaikanlage im Rahmen der Elementarsparten (Feuer, Sturm, Leitungswasser) automatisch versichert. Es gilt zu überprüfen, ob die Anlage mitversichert ist und wenn ja, unter welchen Bedingungen und ob die Versicherungssumme eventuell angepasst werden muss.

Bei manchen Versicherungen ist die Photovoltaik nur mitversichert, wenn diese als Gebäudeinstallation umgesetzt wurde, die Anlage also direkt am Gebäude befestigt ist.

Schutz für neue Technologien

Wir empfehlen, die Photovoltaikanlage zumindest gegen folgende Gefahren zu schützen:

*Brand (im Ernstfall der kostspieligste Schaden)

*Blitzschlag (direkt und indirekt)

*Sturm, Hagel, Schneedruck, Frost- und Wasserschäden, Überschwemmung

*Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit

*Überstrom/Überspannung, Kurzschluss

*Konstruktions-, Material-, Ausführungsfehler

*Vandalismus, Diebstahl

Bei größeren Anlagen empfiehlt es sich, zusätzlich über eine Ertragsausfallversicherung nachzudenken, die Ersatz leistet, wenn aufgrund eines Schadens das Einspeisen in das öffentliche Stromnetz nicht möglich ist.

 Versicherungsschutz anpassen

Photovoltaikanlagen sind neben der Sonne auch Wind und Wetter ausgeliefert und müssen vielen Einflüssen standhalten. Die Anlagen werden zwar mit diesen Anforderungen im Hinterkopf konstruiert und dementsprechend robust gebaut, Schäden können allerdings immer auftreten und das kann mitunter teuer werden.

 Ob die Photovoltaikanlage in der bestehenden Eigenheimversicherung bereits ausreichend mitversichert ist, über einen Zusatzbaustein integriert werden kann oder ob ein eigener separater Vertrag die sinnvollste Lösung ist, lässt sich klären, sobald wir Ihren Bedarf kennen.

I R H Tschrepitsch Versicherungsmakler Team

 

Donnerstag, 15. Juni 2023

Sommer, Sonne, Poolversicherung.

Ob Whirlpool, Swimmingpool oder Schwimmteich – unsere erste und wichtigste Frage zielt auf die Bauart des Objekts ab. Man unterscheidet vor allem zwischen festverbauten und freistehenden Pools.

Unter festverbaut versteht der Versicherer Poolanlagen, die zumindest zur Hälfte im Erdreich versenkt sind. Teilweise werden auch 2/3 vorgeschrieben. Hier empfehlen wir den Pool über die Wohngebäudeversicherung mit zu versichern. So sind allfällige, definierte Schäden durch Sturm, Hagel und Feuer abgedeckt.

Freistehende Swimming- oder Whirlpools, sprich alle übrigen Pools, können in die Haushaltsversicherung integriert werden. Achtung, das bedeutet, dass die Versicherungssumme des Hausrats dementsprechend angepasst werden muss.

Und das Poolzubehör? Ist das auch versichert?

Nein, das ist extra zu bewerten. Grob gesagt besteht aus der Sicht des Versicherers das Poolzubehör aus der Poolabdeckung und der Schwimmbadtechnik.

Die Poolabdeckung kann entweder mit der Eigenheim- oder Haushaltsversicherung versichert werden. Diejenigen die Eigentümer des Grundstücks sind auf dem die Poolanlage steht wählen die Eigenheimversicherung. Mieter und Pächter wählen die Haushaltsversicherung. Beachten Sie auch, dass Poolabdeckungen aus Glas, als einzige, in der Sparte Glasbruch versichert werden.

Der Begriff Schwimmbadtechnik ist umfassend. Gemeint sind damit Leitungen, Filter-, Umwälzungs- und Gegenstromanlagen, etc. Für diese gibt es selbstredend die Schwimmbadtechnikversicherung (auch „Maschinenbruchversicherung“ genannt).

Sie sind am Ende des Artikels angekommen und somit bestens für Ihr persönliches Vorhaben vorinformiert. Die explizit auf Sie und Ihre Bedürfnisse abgestimmte Versicherungsvariante erhalten Sie bei Ihrem Versicherungsmakler.

Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie ein sorgenfreies Schwimmvergnügen!

Ihr IRH Tschrepitsch Versicherungsmakler (etc.)

Sonntag, 4. Juni 2023

Schäden nach Waschstraße

Grundsätzlich kann zwischen zwei Arten von Schäden in Waschstraßen unterschieden werden: Schäden, die die Waschstraße am Auto verursacht und Schäden, die das Auto an der Waschstraße verursacht.

Für Schäden am Auto, die durch eine Fehlfunktion der Anlage entstanden sind, gilt für den Betreiber eine Beweislastumkehr für Schadenersatzforderungen. Er muss demnach beweisen, dass der Schaden nicht durch die Waschstraße verursacht wurde. Dies ergibt sich aus dem Werkvertrag, den Sie durch Wählen und Bezahlen des Waschgangs, mit dem Betreiber abgeschlossen haben. Wir raten Ihnen unmittelbar Fotos vom Schaden zu machen sowie, wenn vorhanden, die beschädigten Teile zu behalten und Kontaktdaten mit Zeugen auszutauschen.

Allerdings befindet sich in den meisten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass für außen an der Karosserie angebrachte Teile keine Haftung übernommen wird, wenn diese nicht eingeklappt oder abmontiert waren. Wir empfehlen Ihnen daher, vor jedem Waschstraßen-Besuch die Antenne Ihres Autos, wenn möglich abzuschrauben und Ihre Spiegel einzuklappen.

Schäden, die Sie mit Ihrem Auto an der Waschstraße verursachen, werden von Ihrer Haftpflichtversicherung gedeckt. Die Schäden, die durch diesen Umstand an Ihrem Auto entstehen, können selbstverständlich nicht beim Anlagen-Betreuer geltend gemacht werden. Um für diesen Fall abgesichert zu sein würden wir Ihnen den Abschluss einer Kaskoversicherung nahe legen.

Wir beraten Sie gerne

Ihr I R H Tschrepitsch Versicherungsmakler Team

Donnerstag, 20. April 2023

Wasseraustritt über defekte Silikonfugen – „Streitfall zu Leitungswasserversicherung – Silikonfugen“

Im August letzten Jahres entschied der Oberste Gerichtshof in einem Streitfall gegen einen Versicherungsnehmer, in dem er sich mit der Thematik einer nicht fachgerecht installierten Duschtasse (und Duschtrennwand) und der damit einhergehenden Verfugung der angrenzenden Leisten, beschäftigte.

Grundsätzlich wurde bisher von Seiten des Versicherers der Folgeschaden, welche durch Austreten von Leitungswasser, entstanden ist (beispielsweise am angrenzenden oder darunterliegendem Mauerwerk) bezahlt. Mit dem am 24.08.2022 ergangenen OGH-Urteil (7Ob135/22m) wurde eine relevante Entscheidung getroffen. In dem besagten Fall ist festgestellt worden, dass für den Austritt von Leitungswasser im Zwischenbereich von Duschtrennwand und Fliesen keine Deckung besteht, weil es sich hier nicht um eine „an das Rohrsystem angeschlossene Einrichtung handelt“ (verdb vom 06.09.2023) . Wäre im Gegensatz Wasser direkt aus der Duschtasse ausgetreten (hier ist selbstredend nicht das allgemeine Spritzwasser gemeint), ist Versicherungsschutz für Schäden durch das ausgetretene Wasser gegeben.

Aktuell lehnt ein Großteil der österreichischen Versicherer nunmehr ableitend vom hierbei kommentierten OGH-Urteil (7Ob135/22m) die Deckung auch für austretendes Leitungswasser über defekte Silikonfugen (z.B. zwischen Duschtassen-Badewannen und Fliesen) ab. Da solche Schadenfälle in der Praxis sehr häufig auftreten, haben wir mit unseren Partnerversicherern hierzu Spezialklauseln vereinbart, in welcher für Folgeschäden wegen etwaig über eine undichte Silikonfuge austretendes Leitungswasser, Versicherungsschutz besteht.  

OGH-Urteil (7Ob135/22m): RIS-Link

Aufgrund unseres ständigen Monitorings werden Spezialfälle, Deckungslücken, Ausschlüsse u. ä. erkannt, demzufolge Produkte angepasst und somit sind Silikonfugen bei uns ab sofort mitversicherbar.

Wir freuen uns, wenn wir Sie in diesen und anderen Spezialfällen fachgerecht beraten können.

Ihr I R H Tschrepitsch Versicherungsmakler GmbH

Freitag, 26. Mai 2023

Ist Ihre Baustelle sicher?

Als sogenannter Bauherr trägt man sowohl wirtschaftliche als auch rechtliche Verantwortung bei Durchführung von Bauprojekten. Durchführendes Organ kann sowohl eine juristische, als auch natürliche Person sein. Da bei gewissen Versicherungsfällen, der Bauherr haftet, empfehlen wir den Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung.

Aus einer Gefahrensicht können schon auch nur brachliegenden Grundstücke Risiken darstellen. Die Abwälzung gewisser Haftungsbereiche auf die Haftpflichtversicherung des Bauherrn, trägt dem Bauherren die Rechnung, wenn es zu Personen-, Sach- oder bzw. daraus resultierenden Vermögensschäden kommt. Wie bei klassischen Haftpflichtversicherungen auch, wehrt diese auch unberechtigte Ansprüche Dritter ab, quasi als passiver oder indirekter Rechtsschutz.

Bei größeren Bauvorhaben sind verschiedene Baufirmen, Architekten und Facharbeiter am Werk. Zwar können sich im Schadenfall auch Haftungen auf einzelne Akteure im Bauvorhaben erstrecken, jedoch können sich Verantwortungsbereiche überschneiden und Kausalitäten in Haftungsfragen überschneiden.

Das Tragen von eigenen Schäden existiert bei einer Versicherung für Dritte per se nicht. Insofern sollte auch über eine Bauvorhaben auch über Rohbau-  und Bauwesenversicherungen nachgedacht werden. Was diese genau sind und abdecken, erfahren sie im nächsten Teil unserer Serie.

 

Wir beraten Sie gerne.

Ihr I R H Tschrepitsch Versicherungsmakler Team

 

Samstag, 8. April 2023

Mauer-Risse durch Erdbeben versicherbar?

Das Erdbeben letzten Sonntag in Kärnten hat bei vielen Privatpersonen sowie Unternehmern die Frage aufgeworfen, ob und in wie fern sie bzw ihr Betrieb gegen Naturkatastrophen versichert sind.

Die gängigsten Schäden die entstehen, wie Sturm- und Feuerschäden, Hagel, Blitzschlag, Erdrutsch und ähnliches, sind grundsätzlich in Ihrer Haushalts- und Eigenheimversicherung gedeckt. Diese werden Elementarschäden genannt. Die Deckung außergewöhnlicher Naturkatastrophen, worunter sowohl Erdbeben als auch Lawinen fallen, unterscheidet sich maßgeblich von Versicherer zu Versicherer. Hier gilt jeweils, dass das Risiko zwar versicherbar ist, dies jedoch lediglich bis zu einer bestimmten Summe, die niedriger ausfällt, als die Summe, die Sie zum Beispiel in Ihrer Eigenheimversicherung finden würden. Die Versicherungssumme befindet sich meist in einem Rahmen von ca. 3.500€ bis zu 30.000€.

Daher empfehlen wir Ihnen Ihre Eigenheimpolizze überprüfen und gegebenenfalls an Ihre aktuellen Lebenssituation anpassen zu lassen.

Als Unternehmer steht Ihnen die Möglichkeit offen mittels Betriebs- oder Industriebündelversicherung eine Extended Coverage (EC) und somit eine erweiterte Naturgefahren-Katastrophendeckung (auch NATKAT-Deckung genannt) abzuschließen.

Ob Privatperson oder Unternehmer, wir beraten Sie gerne!

Ihr I R H Tschrepitsch Team

Freitag, 24. März 2023

Wallboxen in Mehrparteienhäuser

Der Markt für Elektroautos boomt. Laut Informationen der Wien Energie sind zurzeit über 115.000 elektrisch betriebene Autos in Österreich zugelassen. Darauf kommen rund 14.900 öffentliche Ladeanbindungen- und Stationen, welche mit stetiger Nachfrage an E-Autos wie Pilze aus dem Boden schießen.

Dahingehend überlegen einige Hausbesitzer auch, eigene, oft so genannte „Wallboxen“, im Eigenheim zu installieren. Was bei einem Einfamilienhaus in der Handhabung und Versicherung oft einfach zu lösen ist, gestaltet sich schwieriger bei großen Wohngebäuden und Zinshäusern.

Hier gilt es mit dem jeweiligen Versicherer abzuklären wie diese versichert wird, welche Versicherungssumme angepasst werden und auch welche Gefahren angezeigt werden müssen.

Grundsätzlich handhaben hier einige Versicherer den Einschluss über die Gesamtversicherungssumme des Gebäudes, aber nur soweit die Ladestation im Eigentum des Versicherungsnehmers ist. Installiert ein Mieter beispielsweise eine eigene Wallbox, muss dieser sich auch um die entsprechende Anzeige und Mitversicherung bei seiner persönlichen Versicherung kümmern. In diesem Fall würde bei einem Schaden die Gebäudeversicherung aussteigen.

Wir müssen also festhalten, dass nicht nur das versichern per se wichtig, sondern davor auch die Besitzverhältnisse abgeklärt werden müssen. - Jedoch haben wir bei einigen Versicherern die Möglichkeit, eine Sondervereinbarung abzuschließen, welche die im Gebäude befindlichen E-Ladestationen auch dann versichert, wenn sich diese nicht im Eigentum des Versicherungsnehmers befinden. Dieser Versicherungsschutz gilt dann subsidiär, das heißt, dass der Versicherer nur dann eine Leistung erbringt, sofern aus anderen Versicherungsverträgen keine Entschädigung verlangt werden kann.

Wir halten Sie am Laufenden und beraten Sie gerne.

Ihr I R H Tschrepitsch Versicherungsmakler Team

Samstag, 25. Februar 2023

Umsatzsteuerbehandlung im Schadensfall - Wohgebäudeversicherung

Wohnungseigentümer in WEGs, die von einer Hausverwaltung vertreten werden, sind grundsätzlich vorsteuerabzugsberechtigt. Das bedeutet, dass die Hausverwaltung die Vorsteuer beim Finanzamt mittels Vorsteuerabzug geltend machen darf. Folglich ersetzt die Versicherung im Schadensfall auch nur den Nettorechnungsbetrag. 

Wenn jedoch einer der Wohnungseigentümer nicht im vollem Umfang vorsteuerabzugsberechtigt ist (wie das zum Beispiel bei unecht steuerbefreiten Mietern der Fall ist) ersetzt die Versicherung trotzdem nur den Nettorechnungsbetrag.

Zur Veranschaulichung des Problems soll folgendes Beispiel dienen:

Ein Haus besteht aus 4 Wohneinheiten. Alle Wohneinheiten sind gleich groß und gehören 4 Wohnungseigentümern. 3 Wohnungseigentümer sind vorsteuerabzugsberechtigt, einer ist unecht steuerbefreit. 

Im gesamten Stiegenhaus entsteht ein Schaden in Höhe von netto EUR 500.000,- und brutto EUR 580.000,-

Die Umsatzsteuer ergibt sich aus der Differenz und beträgt somit EUR 80.000,-

Die Versicherung ersetzt nur den Nettorechnungsbetrag von EUR 500.000,-. Am Finanzamt kann die Hausverwaltung jedoch nur EUR 60.000,- geltend machen (75% der Umsatzsteuer), weil einer der Wohnungseigentümer nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist. Somit bleiben EUR 20.000,- aus.

Für den Anteil des Nicht-Vorsteuerabzugsberechtigten kann die Hausverwaltung haften!

Um diesem Problem entgegenzuwirken braucht es eine ausführliche und kompetente Beratung. Gerald Tschrepitsch und sein Team nehmen sich gerne persönlich für Sie Zeit.

Vereinbaren Sie noch heute einen Termin!

Ihr I R H Tschrepitsch Versicherungsmakler Team

Freitag, 17. Februar 2023

Rechtsschutz – Erbstreitigkeiten

Erbstreitigkeiten, ein unangenehmes Thema an welchem man oftmals nicht vorbeikommt.

Die Aufteilung eines Erbes – vom Erblasser meist schon zu Lebzeiten eingeleitet – führt für betroffene Erben nicht selten zu der Ansicht, benachteiligt worden zu sein.

Im Falle von auftretenden Ungereimtheiten scheitert die verbindliche Prüfung des Erbanspruches sehr oft an den finanziellen Ressourcen des Erbberechtigten, um in so einem Falle einen spezialisierten Juristen, Notar oder Rechtsanwalt damit zu beauftragen.

Eine private Rechtsschutzversicherung mit dem inkludierten Baustein „Erb- und Familienrecht“ kann Sie im Falle einer ohnehin schon unangenehmen Auseinandersetzung, betreffend Ihres Erbanspruches, finanziell absichern. Dieser gibt Ihnen die Möglichkeit, den maximalen Anspruch auf das Erbe gerichtlich durchzusetzen.

So werden bei unterschiedlichen Tarifen und Versicherern beispielsweise auch Kosten für eine außergerichtliche Mediation beglichen, um so eventuell auch einen unangenehmen Rechtstreit innerhalb der Familie vermeiden zu können. Weiters bieten Versicherer neben dem „Erb- und Familienrechtsschutz“ auch Bausteine wie „Patientenverfügungs- und Testamentsrechtschutz“ an. Hier sind die rechtliche Beratung und die Unterstützung bei der Verfassung einer Vorsorgevollmacht, eines Testaments oder einer Erklärung für eine Erwachsenenvertretung inkludiert. Einige Versicherer bieten auch niederschwellige Vorlagen an, um diese so gut wie möglich selber gestalten zu können bzw. nachträglich von Spezialisten prüfen zu lassen. Zusätzlich zur Erstellung zahlen einige Versicherer auch die offizielle Registrierung eines solchen Dokumentes.

Wie Sie sehen können, ist mit der Gestaltung zur Vorbeugung von Streitigkeiten im „Erb- und Familienrecht“ mit einer dementsprechenden Rechtschutzversicherung, ein wichtiger Teil abgesichert. Obwohl oder gerade weil das Thema an sich oft etwas unangenehm oder zu persönlich scheint, wäre es nicht unerheblich wichtig, wenn man sich rechtzeitig darum kümmert.

Wir beraten Sie gerne!

Ihr I R H Tschrepitsch Versicherungsmakler Team

Samstag, 28. Januar 2023

Versicherungsschutz bei denkmalgeschützten Gebäuden

Versicherungen für denkmalgeschützte und sakrale Gebäude in Österreich gestalten sich oft schwieriger als bei konventionellen Gebäuden.

Hier bedarf es nach Spezialversicherungen, Formeln und Versicherungskonzepten, welche sowohl die Größe,

als auch die Dachfläche, enthaltene Kunstgegenstände und die Höhe der maximalen Entschädigungssumme im Schadensfall abdecken.

Anders als in anderen (europäischen) Staaten werden in Österreich sensible, sakrale und denkmalgeschützte Gebäude

bei verschiedenen Versicherern mit Spezialkonzepten eingedeckt und gegen Elementarschäden versichert.

Wichtig in der Betrachtung des Gesamtversicherungskonzeptes sind nicht nur die oben beschriebenen Faktoren,

wie die Größe oder der mögliche Restaurierungsaufwand im Schadensfall, sondern auch die Fachmeinung

verschiedener Experten und Sachverständige zu (Brand-)Schutzvorkehrungen oder Abgrenzungen in Haftpflichtschäden.

Anders als vielleicht im ersten Moment gedacht, sind nicht nur bekannte historische bzw. antike und sakrale Gebäude,

wie Kirchen u. ä. vom Denkmalschutz betroffen, sondern auch oft, vergleichsmäßig „einfachere“ Risiken, wie ältere (zweckentbundene) Wohngebäude..

Ist dies der Fall, da beispielsweise gewisse Gebäudebestandteile vom Denkmalschutz betroffen sind, bedarf es oft einer

gesonderten und speziellen Sachverständigenbegutachtung und einem Einschluss der sich daraus ergebenden Mehrgefahren in ein spezielles Versicherungskonzept.

Aufgrund unserer Spezialisierung im WEG-, Zinshaus- bzw. Wohn- und Gewerbegebäudebereich jeglicher Art,

unterhalten wir nicht nur ein eigenes Team für jene Aufgabenbereiche, sondern bieten auch Gesamt- und Speziallösungen für komplexere und denkmalgeschützte Liegenschaften an!

Wir beraten Sie gerne!

Ihr I R H Tschrepitsch Versicherungsmakler 

Samstag, 4. Februar 2023

Dachlawinen, Schneewechte und Eiszapfen

Haftungsfragen zu Schnee, Eiszapfen oder gar Schneewechten welche sich von Dächern lösen, sind oft nicht so einfach zu beantworten, wie anfänglich vielleicht angenommen. Steigende Temperaturen aber auch größere Schneemassen können eine Ursache für fast schon vorprogrammierte Schäden sein.

Die österreichische Straßenverkehrsordnung (StVO) besagt, dass Hauseigentümer oder die mit den Angelegenheiten betraute Hausverwaltung dafür Sorge zu tragen hat, besagte Gefahren zu entfernen, sodass niemand zu Schaden kommt. Die oft gesehenen und aufgestellten Lawinenwarnstangen, welche an der Hausfassade befestigt werden, reichen für eine Befreiung von einer Haftung nicht aus. Kommt es zu einem Schaden, verweist der Hausbesitzer- oder -verwalter auf seine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht oder auf die versäumte Räumpflicht jenes Unternehmens, welches mit den Instandhaltungs- und Räumungspflichten beauftragt wurde.

Für an gefährlichen Stellen geparkte Fahrzeuge kann dem Besitzer des Autos ein Mitverschulden attestiert werden, welcher daraufhin einen Teil des Schadens selber zahlen muss. Passanten und Fußgänger sollten auf offensichtliche Signale wie begrenzt feuchte Stellen, Schneerieseln oder Tropfen achten. Da allerdings ein grobes Ausweichen, wie beispielsweise auf die Straße, oft nicht zumutbar sein kann, wird die Versicherung wahrscheinlich nur in äußerst seltenen Fällen dem Geschädigten ein Mitverschulden anlasten können.

Besteht für ein geschädigtes Fahrzeug  eine Kasko-Versicherung mit entsprechenden Einschlüssen, sollten von Dachlawinen betroffene Personen dennoch auf jeden Fall mit dem Hauseigentümer Kontakt aufnehmen. Haben die Hausverwalter keine entsprechende Haftpflichtversicherung abgeschlossen, können sich Schadenersatzansprüche (insbesondere im Personenbereich) schnell in eine Kostenlawine umwandeln, welche sich unter anderem existenzbedrohend auswirken könnte.

Mit unserer Expertise und Risikoanalysemöglichkeiten können wir Sie als Versicherungsmakler über verschiedene Absicherungsmöglichkeiten der genannten Gefahren kostenlos informieren.

Wir beraten Sie gerne!

Ihr I R H Tschrepitsch Versicherungsmakler!

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf „Alle erlauben“ erklären Sie sich damit einverstanden. Weiterführende Informationen und die Möglichkeit, einzelne Cookies zuzulassen oder sie zu deaktivieren, erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.